Mit Gold- und Silbermünzen zum Shopping, geht das?
Januar 29, 2021Viele Edelmetallmünzen gelten ebenfalls als gesetzliches Zahlungsmittel
Wer Anlage- oder Sammlermünzen aus Gold oder Silber besitzt, wird feststellen, dass viele Sorten über einen aufgeprägten Nennwert verfügen. Je nach Ausgabeland ist dieser in Euro, Dollar, Pfund oder Schweizer Franken angegeben. Und tatsächlich sind diese Münzen offizielles Zahlungsmittel im jeweiligen Land. Rein hypothetisch könnten die Silber- oder Goldstücke zum Einkaufen dienen oder den Restaurantbesuch und das Flugticket bezahlen. Doch was würde dies in der Praxis bedeuten? Verfügen auch Barren oder Medaillen über einen direkten Geldwert? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen unser Beitrag.
Was bedeutet eigentlich der Begriff Zahlungsmittel und wer definiert ihn?
Vor Einführung von Umlaufmünzen und Papiergeld wurden Edelmetalle aus Gold, Silber oder Bronze durchaus zum Tausch gegen Waren aller Art eingesetzt. Die Münzenform setzte sich dabei schnell durch, da sie als besonders praktisch und handlich galt. Ob im Stoffbeutel oder in der Truhe aufbewahrt, ließ sich die Währung problemlos transportieren. Das erste Papiergeld gab es bereits Anfang des 1. Jahrhunderts in China. In Europa wurden die ersten offiziellen Banknoten 1661 in Umlauf gebracht. In Deutschland galten Münzen aus Gold oder Silber noch bis zur Einführung der Mark 1871 als Geld.
Heute gelten alle übertragbaren und zählbaren Wertträger in einheitlicher Größe als gesetzliche Zahlungsmittel, die zur Gegen- oder Transferleistung eingesetzt werden können. Dazu zählen: Bargeld (Scheine und Münzen), Bank- oder Kreditkarten, Buchgeld (Überweisungen, Schecks oder Lastschriften) sowie Gutscheine oder Wertmarken. Das Nominal oder der Nennwert bildet dabei die standardisierte Werteinheit. Bei Geldscheinen ist die Zahlangabe zusammen mit dem Währungssymbol aufgedruckt, bei Geldmünzen ist sie aufgeprägt. Das trifft ebenfalls auf Bullionmünzen zu.
Für die Definition von Geld sind die jeweiligen Notenbanken eines Landes zuständig. Hierzulande ist dies im »Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Paragraf 14 Notenausgabe« festgehalten, das auf Euro lautende Banknoten als einziges unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel auszeichnet.
Sind alle Gold- und Silbermünzen ebenfalls uneingeschränkte Zahlungsmittel?
Bei der Beurteilung, ob Gold- und Silbermünzen tatsächlich als Zahlungsmittel gelten, wird unterschieden. Historische Münzen, die vor 1900 geprägt worden sind, sind heute keine gesetzlichen Geldmittel mehr. Modernere Edelmetallmünzen wie Australian Kangaroo (Australien), American Eagle (USA), Maple Leaf (Kanada) oder Wiener Philharmoniker (Österreich), die über einen aufgeprägten Nennwert verfügen, dagegen schon. Wie eingangs erwähnt können sie jedoch nur zur Zahlung im ausgebenden Land eingesetzt werden. Der Gegenwert entspricht dann dem Nominal.
Eine Ausnahme hiervon stellen sogenannte Kurantmünzen dar. Hierbei handelt es sich um Nachprägungen ehemaliger Umlaufmünzen. Sie verfügen in der Regel über keinen aufgeprägten Nennwert. Dennoch sind sie gültiges Zahlungsmittel, dessen Nominal dem Materialwert zum gegenwärtigen Edelmetallkurs entspricht. Bekanntes Beispiel hierfür ist der Gold-Krügerrand aus Südafrika. Die Goldmünze gilt als die älteste Bullionmünze der Welt und wird jährlich unverändert mit dem Springbock auf der Rückseite nachgeprägt. Lediglich das Erscheinungsjahr wird angepasst.
Eine weitere Besonderheit stellt der Goldeuro dar. Zwar gilt die Euro-Währung in 12 Ländern Europas – der sogenannten Eurozone – doch wird die Goldmünze vom deutschen Bundesverwaltungsamt ausgegeben. Ihr Nennwert über 100 Euro ist daher nur in Deutschland gültig.
Die folgende Liste gibt Ihnen anhand von Beispielen einen Einblick, welche Münzen wo als offizielle Zahlungsmittel gelten:
Münzbezeichnung | Gold/Silber | Gesetzliches Zahlungsmittel in | Nennwert |
American Eagle 1 oz | Gold | USA | 50 US-Dollar |
Arche Noah 1 oz | Silber | Armenien | 500 Dram |
Australian Kangaroo (Nugget) 1 oz | Gold | Australien | 100 Australische Dollar |
Britannia 1 oz | Gold | Großbritannien | 100 Britische Pfund |
Beneath the Southern Skies 1 oz | Silber | Australien | 1 Australische Dollar |
China Panda 30 g | Gold | China | 500 Yuan |
Goldeuro 1/2 oz | Gold | Deutschland | 100 Euro |
Krügerrand 1 oz (Kurantmünze) | Gold | Südafrika | aktueller Goldkurs |
Lunar Serie I-III 1oz | Silber | Australien | 1 Australische Dollar |
Maple Leaf 1 oz | Silber | Kanada | 5 Kanadische Dollar |
Somalia Elephant 1 oz | Silber | Somalia | 100 Somalische Schilling |
Sovereign Full (Kurantmünze) | Gold | Großbritannien | 1 Britisches Pfund |
Vreneli 20 Fr. (Kurantmünze) | Gold | Schweiz | 20 Schweizer Franken |
Wiener Philharmoniker 1 oz | Gold | Österreich | 100 Euro |
Ist es sinnvoll Bullionmünzen in den gesetzlichen Zahlungsverkehr einzubringen?
Zwar sind viele Gold- und Silbermünzen gültige Zahlungsmittel. Allerdings übersteigt ihr Materialwert in den meisten Fällen den Nennwert. Wer in Österreich mit einem Wiener Philharmoniker aus einer Feinunze Gold (31,103 Gramm) einkaufen geht, der bekommt sicher auch Waren im Gegenwert von 100 Euro. Je nach Goldpreis ist die Münze jedoch etwa das 15-Fache wert. Das wäre also ein schlechter Handel, über den sich lediglich der Verkäufer freuen würde. Nicht viel anders verhält es sich bei der Silberausgabe. Hier beläuft sich der aufgeprägte Nennwert auf 1,50 Euro. Das entspräche je nach Silberpreis einem Verlust von 18 bis 20 Euro gegenüber dem Metallwert.
Darüber hinaus gelten Wiener Philharmoniker – ganz gleich ob aus Silber oder Gold – als beliebte Bullionmünzen, die häufig nachgefragt werden. Sie dienen zur Absicherung des Vermögens und als vielseitiges Investmentprodukt. Auch Sammler schätzen die Münzen aufgrund der attraktiven Motive. Daher sind sie wie die meisten anderen Edelmetallmünzen nicht als wertloses Auslaufmodell zu betrachten. Ungeachtet der Tatsache, dass Münzen aus Gold oder Silber immer mindestens ihren Materialwert behalten. Aus diesen Gründen raten Experten grundsätzlich davon ab, Silber- oder Goldmünzen im alltäglichen Zahlungsverkehr einzusetzen.
Können auch Medaillen und Barren als Geld eingesetzt werden?
Medaillen, Ehrenzeichen und Gedenkmünzen besitzen zumeist ebenfalls einen hohen Edelmetallanteil. Dementsprechend stellen sie einen gewissen Wert da, der sich jedoch eher auf das Material bezieht. Über einen Nennwert verfügen sie indes nicht. Diese Produkte werden meist für besondere Anlässe angefertigt und nicht von den Landeszentralbanken als Zahlungsmittel herausgegeben.
Ein Beispiel hierfür sind die Gold-, Silber- und Bronzemedaillen, die bei den Olympischen Spielen oder anderen bedeutenden Sportveranstaltungen an die Sieger vergeben werden. Allerdings besteht auch eine aktuelle olympische Goldmedaille zu über 90 Prozent aus Silber und ist nur vergoldet, sodass sie lediglich einen Wert von etwa 200 Euro darstellt.
Auch klassische Goldbarren oder Silberbarren sind nicht als direktes Zahlungsmittel vorgesehen. Ihre Oberflächenprägungen weisen das Gewicht auf, den Feingehalt in Unzen oder Gramm, den Prägestempel des Herstellers sowie zumeist eine Seriennummer. Ein Nennwert ist jedoch nicht vorhanden. Eine Ausnahme stellen Gold-Münzbarren oder Silber-Münzbarren dar. Diese Anlageprodukte besitzen zwar eine eckige Barrenform, werden aber als Münzen eingestuft. Sie sind mit Motiven ausgestattet, die häufig die Form einer aufgeprägten Münze haben. Die Besonderheit ist, dass sie ebenfalls mit einem Nennwert versehen sind und dadurch als formales Zahlungsmittel des Ausgabelandes gelten. Doch wie bei Münzen gilt: Der Materialwert übersteigt das Nominal. Beispiele hierfür sind: Cook Islands Münzbarren, Dragon Rectangular, Eule von Athen (Niue), Fiji-Münzbarren oder St. Helena.
Die monetäre Bedeutung von Gold und Silber heute
Edelmetalle aus Gold, Silber, Platin oder Palladium gelten heute vor allem als Wertspeicher, der von privaten Anlegern wie institutionellen Investoren gleichermaßen geschätzt ist. In Krisenzeiten wird insbesondere in Gold investiert, doch auch Silber ist zur Vermögenssicherung bevorzugt. Dabei werden Münzen oder Barren gleichwertig behandelt.
Darüber hinaus halten auch die Zentralbanken der Länder größere Mengen an Goldreserven – meist allerdings in Barrenform. Es wird hauptsächlich zur Deckung des Papiergeldes und zur Stärkung der Landeswährung genutzt. So geriet die Türkische Notenbank 2020 in die Schlagzeilen, weil sie über 45 Millionen Gold verkaufte, um die absteigende eigne Währung zu stützen. Die meisten Goldreserven der Welt hält derzeit die USA mit 8,1 Tonnen vor Deutschland mit 3,3 Tonnen und Italien mit 2,5 Tonnen. Zu den staatlichen Goldbeständen zählen ebenfalls die Reserven des Internationalen Währungsfonds (IWF), die 2,8 Tonnen umfassen.
Zusammenfassung: Gold- und Silbermünzen als Zahlungsmittel
- Die meisten Anlage- und Sammlermünzen besitzen einen aufgeprägten Nennwert.
- Dadurch gelten sie als gesetzliches Zahlungsmittel – jedoch nur im Ausgabeland
- Es handelt sich um offizielle Ausgaben der Landesregierungen, die auch darüber bestimmen, was Zahlungsmittel sind.
- Allerdings übersteigt der Materialwert das Nominal um ein Vielfaches. Daher sind Silber- oder Goldmünzen zum Einkaufen ungeeignet.
- Medaillen und Ehrenzeichen werden ohne Nennwert geprägt und sind kein Geldmittel.
- Nur Münzbarren mit aufgeprägtem Nennwert können theoretisch ebenfalls zum direkten Bezahlen eingesetzt werden. Achtung, auch hier ist der Edelmetallwert höher als das Nominal.